Die Infektionszahlen sind in den vergangenen Wochen rasant in die Höhe geschnellt. Erneute Einschränkungen des Wirtschaftslebens könnten folgenreiche Konsequenzen für die Baubranche bedeuten. In diesem Artikel erläutern wir die aktuelle Corona-Situation, wie diese das Handwerk betrifft und wie Sie am besten mit der Situation umgehen können.

Lockdown bereits in einzelnen Regionen des Bundeslandes

Die Inzidenzen sind zwar insgesamt sehr hoch, doch unterscheiden sie sich von Bundesland zu Bundesland. Was für alle gilt: Baustellen und Montagen arbeiten unverändert weiter. Beratungen dürfen vom Dienstleistungsunternehmen durchgeführt werden, wenn die Kundschaft den 2G-Nachweis (also geimpft oder genesen) erbringen kann.

Steigende Infektionszahlen und Personalausfall im Handwerk

Handwerksbetriebe leiden aktuell stark unter hohen Personalausfällen. Die vierte Corona-Welle treffe die Betriebe “so hart wie nie zuvor”, berichtet der Geschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt, Thomas Malcherek. Nicht nur auf Seiten der massenhaften Absagen von Veranstaltungen spüren verschiedene Gewerke, beispielsweise Tischler, die im Ausstellungswesen tätig sind, bereits die Auswirkungen. Auch seitens der Handwerksbetriebe ist die vierte Welle angekommen. “Der hohe Personalausfall mache klar, dass es noch immer keine klare Leitlinie gebe - vom Verdachtsfall über Tests und Quarantäne bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz,” so Zeit Online.

Corona bewirkt Verzögerungen im Baustellenablauf

Die aktuellen 2G- und 3G Regelungen auf Baustellen umzusetzen ist keine leichte Aufgabe. Das liegt vor allem daran, dass bei Schichtbeginn mehrere hundert oder tausend Mitarbeitende bei der Kontrolle Schlange stehen und somit Verzögerungen im Baustellenablauf auftreten, die sich wiederum nachteilig auf das Unternehmen oder Bauvorhaben auswirken können.

Fehlende Unterkünfte für ungeimpfte Handwerker

Gibt es auswärtige Bauvorhaben und die Mitarbeiter müssen in Hotels untergebracht werden, so ist es inzwischen kaum mehr möglich, eine Unterkunft für Ungeimpfte zu finden. Da der Arbeitgeber allerdings die ungeimpften Mitarbeitenden nach Hause schicken bzw. von der Arbeit freistellen kann, ist dieser Umstand kaum zu bewältigen.

Good to know:
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat eine hilfreiche Übersicht zu folgenden Themen erstellt Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Liquidität, Ausbildung, Kurzarbeitergeld, Steuern, Selbstständige, Soziale Sicherung, Gewerbeförderung und Fachkräfte, Leistungsausfälle, Außenhandel und Mobilität, Cyber-Sicherheit

3G-Regel am Arbeitsplatz für Handwerker

Seit dem 24. November 2021 gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz, die der Bundestag und Bundesrat mit dem neuen Infektionsschutzgesetz beschlossen hat. Die Regelung sieht vor, dass Beschäftigte die Arbeitsstätte nur noch betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. In Bezug auf eine Coronavirus-Infektion ist es dem Arbeitgeber für die Überwachungs- und Dokumentationspflicht erlaubt, die Beschäftigten nach Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus zu befragen. Der Test muss in einem Testzentrum stattfinden und ist seit dem 13. November wieder kostenfrei möglich.

Gewappnet für den Lockdown

Homeoffice-Pflicht schwer umsetzbar für das Handwerk

Die 3G- bzw. Homeoffice-Regelungen gelten seit dem 24. November 2021 und sind bis zum 19. März befristet

Anders als in anderen Branchen, können Handwerker und Handwerkerinnen nicht so leicht zum Home Office wechseln. Die Arbeit kommt nicht zum Handwerker, der Handwerker muss zur Arbeit. Das Homeoffice ist im Handwerk die Ausnahme und nur in manchen Kontexten umsetzbar, beispielsweise bei Schadensbegutachtungen per Video, entsprechenden Kundengesprächen per Video oder auch der Bürobereich kann ins Homeoffice verlagert werden. Auch hier gilt die Prämisse, bei Aufträgen möglichst wenig oder keinen Kontakt zum Auftraggeber zu haben. Doch das was das Handwerk auszeichnet, kann nicht ins Homeoffice genommen werden.

Nutzen von Corona-Hilfen bis Ende 2021

Im Förderzeitraum 01. Juli bis 31. Dezember 2021 kann entweder eine Fixkostenerstattung über die Überbrückungshilfe III Plus oder die Neustarthilfe Plus beantragt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. Dezember 2021. Den Antragstellenden wird ein nachträgliches Wahlrecht zwischen der Neustarthilfe Plus und der Überbrückungshilfe III Plus eingeräumt. Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Themenseite des ZDH.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld für Handwerker?

Das Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich in einer Höhe von 60 Prozent des Nettoentgelts bzw. 67 Prozent für Bezieher mit Kindern gezahlt. Allerdings gilt für ab März 2020 gezahltes Kurzarbeitergeld, dass für die Monate, in denen der Entgeltausfall mindestens 50 Prozent beträgt, sich ab dem vierten Monat das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent des Nettoentgelts bzw. 77 Prozent für Bezieher mit Kindern erhöht. Ab dem siebten Monat des Bezugs steigt diese Quote auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent. Die Regelung für das höhere Kurzarbeitergeld ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Die genauen aktuellen Regelungen zur Berechnung finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. (Quelle: ZDH)

Bleibt der Materialengpass auf 2022 Thema?

Nicht mehr lang, und wir beginnen das 3. Jahr Corona. Fakt ist, dass wir dieses Virus nicht ausrotten werden und die Pandemie irgendwann zu einer Epidemie wird, ähnlich wie die Grippe. Fakt ist also auch, dass wir einen Umgang mit dem inzwischen nicht mehr ganz so neuen Virus finden müssen. Auch die (Bau-)Wirtschaft muss sich auf die neue Realität einstellen und mit Phänomenen wie Materialknappheit und Rohstoffmangel umgehen. Noch diesen Sommer hatten vier von fünf Unternehmen im Land Probleme, Baustoffe wie Holz, Stahl und Dämmstoffe zu beschaffen. Wichtig ist also, dass die Rohstoffproduktion während der vierten Welle aufrechterhalten wird.

Mehr zum Thema: Rückblick und Prognose der Bauwirtschaft

Neue Coronavirus-Variante entdeckt: Omikron

Die neue Coronavirus-Variante B.1.1.529 oder Omikron vereint viele bekannte Mutationen in sich. Wie Zeit Online berichtet, ist sie möglicherweise ansteckender als die Delta-Variante und ihre rasche Verbreitung überrascht, Tendenz stark steigend, viele Experten. “Geimpfte oder Genesene könnten nur noch vermindert geschützt sein”, so die Online Zeitung. Wie sich die aktuelle Entwicklung auf die Baukonjunktur 2022 auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Mit der digitalen Ausschreibung bleiben Sie auch jetzt agil

We are always available for support. How can we help you?

Would you like to learn more about Cosuno, or do you need technical support? Our experienced team will be happy to help you at any time and without obligation. We are usually available immediately.

Bastian Bornkessel

Sales Director

+49 (30) 896 778 739
info@cosuno.de