Bei Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen Vertragsabschluss und Abnahme müssen Sie handeln
Eine Norm legt bestimmte Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren fest. Somit wird Klarheit über deren Eigenschaften gewährleistet und der freie Warenverkehr sowie Export erleichtert. In diesem Artikel beleuchten wir aktuelle Anpassungen von DIN-Normen und was zu tun ist, wenn sie sich vor Bauabgabe ändern.
Normen sind die fundamentale Grundlage für Planung, Produktion und Bauausführung im Bauwesen. Ohne Normen könnten keine einheitlichen Bauprojekte realisiert werden. Neben den DIN Normen (Deutsches Institut für Normung), gibt es auch die EN Normen (Europäische Normen), ISO Normen (Internationale Normen) und dieETB Richtlinien. In Deutschland entscheidet jedes Bundesland, welche Baunormen gelten.
Der DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) ist laut Regelwerk eine Organisation des DIN. Aufgabe des NABau ist es, alle Normungsvorschläge der Bauwirtschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu prüfen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und die Finanzierung der entsprechenden Aufwendungen des NABau-Büros gewährleistet ist. Die Erstellung von Normen und Spezifikationen für Baustoffe und Bauteile sowie die zugehörigen Normen für Prüfverfahren und Planungs- und Baumessnormen, sind die Aufgaben des NABau. Darüber hinaus muss der NABau die Entwicklung und Anwendung von Normen fördern. (Quelle: din.de)
Der Grundgedanke von Building Information Modeling (BIM) ist die vollständige Digitalisierung der Planungs-, Ausführungs-, Nutzungs- und Rückbauphase von Bauwerken. Ohne Normen und Standards auf allen Ebenen wäre eine Zusammenarbeit an einem Projekt nicht möglich. Kernstück ist ein digitales Modell des geplanten Gebäudes, mit dem alle Informationen zu den Bauteilen verknüpft sind, um das Bauwerk zu errichten und betreiben sowie am Ende des Produktlebenszyklus zu entsorgen bzw. Materialien wiederzuverwenden. Um BIM künftig einheitlich einsetzen zu können und in der Bau- und Immobilienbranche weltweit zu etablieren, sind daher nationale, europäische und internationale Normen unabdingbar.
Vor dem Hintergrund der Erderwärmung erhalten nachhaltige Baumaßnahmen immer mehr Bedeutung und nachwachsende Rohstoffe aus pflanzlichen Fasern und Holzspänen werden im aktuellen Regelwerk beachtet.
So sind Wärmeschutz und Energie-Einsparung zwei Normen, die angepasst wurden. Die DIN 4108-10 Ausgabe 2021-11 legt die Mindestanforderungen für die Anwendung von Wärmedämmstoffen für Gebäude fest. Die Unterscheidung zwischen werksmäßig hergestellten Dämmstoffen (Abschnitt 4.2) und Wärmedämmstoffen, die an der Verwendungsstelle zur Wärmedämmung (Abschnitt 4.3) ausgebildet werden, ist neu in der Norm, wie beispielsweise Schüttungen oder Einblasdämmungen.
Darüber hinaus wird in Tabelle 1 die Außendämmung der Wand im Spritzwasserbereich mit partieller Einbindung ins Erdreich (kurz WAS) als neues Anwendungsgebiet eingeführt. Diese ist als genormte Anwendung für werksmäßige Dämmstoffe aus EPS, XPS und Schaumglas zugelassen. (Quelle: bauprofessor.de)
Die Mindestausstattung von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden und der elektrischen Anlagen außerhalb der Gebäude, wird durch die DIN-Norm 18015-2 Ausgabe 2021-10 geregelt. In Tabelle 2 wird die Anzahl von Steckdosen, Anschlüsse für Beleuchtung und Kommunikation in Wohnräumen, Küchen, Bädern in Wohnungen und Garagen festgelegt.
Neue Nutzungsbereiche in Tabelle 2 planen die Reduzierung der Installation von Steckdosen und Schaltstellen. Neben der Hauskommunikation (Klingel und Sprechanlage) wurden außerdem die Tele- und Datenkommunikationsanlagen konkretisiert.
In der DBD-BIM stehen die Mindestausstattungen der Elektroinstallation verschiedener Räumlichkeiten bereits zur Verfügung. Um die erforderlichen Bauteile und Kosten zu ermitteln, können diese in kompatibler CAD- oder BIM-Software ausgewählt werden. (Quelle: bauprofessor.de)
Werden Normen zum Inhalt von Verträgen oder schreibt der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vor, sind Normen bindend. Wer an DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik anwendet, kann ein korrektes Verhalten einfacher nachweisen. Grundsätzlich gilt: Ingenieure, Planer und Auftragnehmer sollten stets auf dem aktuellen Stand der neuesten Regeln der Technik sein und den Bauherren frühzeitig über etwaige Änderungen informieren.
Ändern sich die DIN-Normen vor der Abnahme des Baus, so muss eine Planungsanpassung erfolgen. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass der Auftragnehmer gemäß § 13 Nr. 1 VOB/B (2006) die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme schuldet. Das gilt auch bei einer Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zwischen Vertragsabschluss und Abnahme.
Es gilt jedoch auch, dass der Auftraggeber sich entscheiden kann, ob das Bauvorhaben nach den alten oder den neuen DIN-Normen fertiggestellt werden soll. Entscheidet er sich für die geltenden DIN-Normen, so kann der Auftragnehmer im Falle einer Anpassung eine zusätzliche Vergütung einfordern (vgl. § 2 VOB/B).
Es ist auch möglich, dass das Bauvorhaben nach den alten DIN-Normen fertiggestellt wird. Der Auftragnehmer muss in diesem Fall den Auftraggeber als Fachmann auf mögliche Konsequenzen hinweisen.
Handlungsempfehlung
Beide Parteien sparen sich viel Ärger und Kosten, wenn bei Vertragsabschluss klare Vereinbarungen getroffen werden. Hierzu zählen auch die anzuwendenden DIN-Normen im Bauvorhaben. Je klarer die Vereinbarungen, desto geringer das Risikopotential für den Projekterfolg.